Beitragsordnung

1. Mitgliedsbeitrag

1.1 Die Mitgliedsbeiträge betragen für:
a: Ordentliche Mitglieder ab 25 Jahren 21,00 € pro Quartal – 84,00 € pro Jahr
b: Ordentliche Mitglieder bis vollendetes 25. Lebensjahe 16,50 € pro Quartal – 66,00 € pro Jahr
c: Ordentliche Mitglieder ab 65 Jahren 16,50 € pro Quartal – 66,00 € pro Jahr
d: Schüler bis vollendetes 12. Lebensjahr 13,50 € pro Quartal – 54,00 € pro Jahr
e: Beachvolleyballzusatzbeitrag 15,00 € für die komplette Beachsaison
f: Beachvolleyballmitgliedsbeitrag 30,00 € für die komplette Beachsaison (für Nichtmitglieder des 1. VVF)

1.2 Mitglieder mit bestätigter Sozialmitgliedschaft entrichten ihren Beitrag entsprechend des Vorstandsbeschlusses, 6,00 € pro Quartal.

1.3 Der Vorstand kann auf schriftlichen Antrag einer ruhenden Mitgliedschaft zustimmen.Diese ist auf sechs Monate befristet und beitragsfrei.

1.4 Entsprechend der in der Satzung des Vereins beschriebenen Möglichkeit einer Familienmitgliedschaft sind ab dem dritten Familienmitglied jeweils nur zwei Vereins-
mitglieder beitragspflichtig. Die Beitragsbefreiung erfolgt immer für die Neuaufnahme und nur solange, wie die Gründe für Familienmitgliedschaft vorliegen.

2. Aufnahmegebühren
Von jedem neuen Mitglied ist eine Aufnahmegebühr zu entrichten. Dies gilt auch für Familienmitgliedschaften.
Die Aufnahmegebühr beträgt :
a: Ordentliche Mitglieder ab 25 Jahren 7,00 €
b: Ordentliche Mitglieder ab 65 Jahren 5,50 €
c: Schüler und Jugendliche bis 25 Jahre 5,50 €
d: Schüler bis vollendetes 12. Lebensjahr 4,50 €

3. Entrichtung der Beiträge
Die Entrichtung der Beiträge hat ¼- jährlich, ½- jährlich oder als Jahresbeitrag zu erfolgen.
Der Beitrag ist vorzugsweise im Lastschriftverfahren bis zum 5. Werktag des jeweiligen Beitragszeitraumes im Voraus zu entrichten.
Bei einem durch das Mitglied verschuldeten Zahlungsrückstand, der innerhalb des Zeitraumes des § 5, Ziff. 4, Punkt b unserer Satzung liegt, werden bei der 1. Mahnung Mahngebühren in Höhe von 2,50 € und bei Nachfolgenden 5,00 € fällig.
Zahlungsrückstände von mehr als 2 Quartalsbeiträgen können den Ausschluss aus dem Verein nach sich ziehen! (§ 5 Satzung)

Sonstige Einzahlungen sind auf folgendes Konto zu entrichten :
Kreissparkasse Freiberg
BLZ 870 520 00
Konto 3115028333
Die Überweisung soll folgende Daten enthalten:
· Name, Vorname
· Mitgliedsnummer
Die Höhe der Beiträge kann jährlich per Beschluss der Mitgliederversammlung neu festgesetzt werden.

4.Besondere Festlegungen
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.


Diese Beitragsordnung des 1. VVF e.V. tritt mit Beschluss der MV vom 23.04.2010 in Kraft und ersetzt die Beitragsordnung vom 13.12.04..